Organisatorisches

Der Erhalter:
Marktgemeinde Kittsee
Hauptplatz 11
02143/2203
post@kittsee.bgld.gv.at

Erhalter ist die Marktgemeinde Kittsee. Alle Mitarbeiter unserer Einrichtung sind von der Gemeinde angestellt.
Der Erhalter sorgt für optimale Rahmenbedingungen, sei es in personeller oder organisatorischer Form.

Die Kinderkrippe und der Kindergarten sind familienergänzende und -unterstützende Einrichtungen. Die Gemeinde Kittsee bemüht sich, bedarfsgerechte Öffnungszeiten anzubieten, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf gewährleisten zu können.

Voraussetzung für eine Aufnahme bei uns ist der Hauptwohnsitz in Kittsee von Eltern und Kind

In den acht Kindergartengruppen ist Platz für 200 Kinder. Jede Gruppe wird von einer Pädagogin geführt und von einer Helferin unterstützt. Drei Gruppen werden als Integrationsgruppe geführt und ist mit einer zusätzlichen Pädagogin zur spezifischen Förderung und Unterstützung besetzt.

Kinder können mit zweieinhalb Jahren in den Kindergarten eintreten.


Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag von 645 – 1700 Uhr

×  Der Besuch des Kindergartens ist kostenlos.
×  Zu bezahlen sind zusätzliche pädagogische Angebote, Ausflüge sowie das Mittagsmenü.
×  Das Mittagessen beziehen wir vom Rehabilitationszentrum Optima med.
×  Der zu zahlende Betrag für das Mittagsmenü wird Ihnen vom Erhalter monatlich vom Konto abgebucht.
×  Weitere Abbuchungen pro Semester: 50€ für Bildungsmaterial u. 10€ für Portfolio

Die Kinder müssen bis spätestens 900 Uhr gebracht werden.

Die Aufsichtspflicht des Personals beginnt erst dann, wenn Ihr Kind in der Gruppe angekommen ist. Im Interesse aller bitten wir Sie, Ihr Kind bis in die Gruppe zu begleiten und es der anwesenden Pädagogin zu übergeben. Beim Abholen muss das Kind sich persönlich verabschieden. Dies ermöglicht dem Personal eine Übersicht des Bring- und Abholgeschehens. Eine klare Übertragung der Aufsichtspflicht ist somit gegeben.

Für Verlust, Beschädigung und Verwechslung persönlicher Sachen kann keine Haftung seitens des Kindergartens übernommen werden.


VOR DEM KINDERGARTEN:

Aufgrund der engen Straßenverhältnisse vor dem Kindergarten ergehen folgende Bitten an Sie:

×  Langsames und rücksichtsvolles Fahren im Bereich des Kindergartens ist unumgänglich!
×  Geben Sie auf Ihr Kind acht, wenn Sie in die Nähe des Straßenbereichs kommen!
×  Bitte schließen Sie immer das Gartentor, die Sicherheit der Kinder ist sonst nicht gegeben! Beachten Sie, dass auf dem Weg vom und zum Kindergarten die Eltern für ihre Kinder verantwortlich sind. Kinder dürfen nur von Personen, die das 15.Lebensjahr vollendet haben, abgeholt.