Verhaltenskodex

Unser Verhaltenskodex:

Wir, das Team der Kinderkrippe & des Kindergartens Kittsee, achten bei unserer Arbeit mit den Kindern stets auf gegenseitigen Respekt. Für uns stehen wertschätzendes Verhalten und Vertrauen an erster Stelle.

Wir sind uns unserer Aufgabe als Vorbilder bewusst und handeln demnach zum Wohl und Schutze jedes einzelnen Kindes.

Grundsätzliche Verhaltensregeln, die jede und jeder von uns verbindlich einhalten, werden im Folgenden für Sie transparent gemacht:

Vorab: Das Kindeswohl steht bei unserer Tätigkeit IMMER an erster Stelle!

Unsere Ziele:

  • Wir wollen allen Kindern die Möglichkeit geben sich in ihrem eigenen Tempo zu entwickeln.
  • Wir wollen, dass Kinder lernen „Nein“ zu sagen.
  • Wir wollen, dass Kinder ihre Gefühle ausdrücken können.
  • Wir wollen, dass die Grenzen eines jeden Kindes gewahrt werden.
  • Wir wollen, dass die Intimsphäre eines jeden Kindes gewahrt wird. (Umziehen, Wickeln, Toilettengang)

Allgemeine Grundsätze:

  1. Umgang mit Medien
  2. Öffentlichkeit
  3. Datenschutz und Vertraulichkeit von Informationen und Gesprächsinhalten

Worauf wir in unserem Haus Wert legen:

  1. Jedes Kind soll sich bei uns sicher und willkommen fühlen.
  2. Wir nehmen jedes Kind ernst und behandeln es mit Respekt.
  3. Wir wahren die Privatsphäre und die persönlichen Grenzen des Kindes.
  4. Wir geben den Kindern die Möglichkeit in einem sicheren Rahmen Körpererfahrungen zu sammeln.
  5. Wir achten auf einen verantwortungsvollen Gebrauch von Sprache, Mimik und Gestik.
  6. Wir geben Kindern Freiräume, wo es möglich ist, und stehen bereit, wenn das Kind Unterstützung will oder braucht.
  7. Wir tragen dazu bei den Kindern ein sicheres und entwicklungsförderndes Umfeld zu bieten.
  8. Bei Kooperationen mit und Behandlung durch Dritte erfolgt dies immer in Absprache mit dem Kind und den Erziehungsberechtigten.
  9. Transparenz innerhalb des Teams/ den Eltern gegenüber/ der Öffentlichkeit gegenüber
  10. Wir legen auf einen angemessenen Personal-Kind-Schlüssel während der gesamten Betreuungszeit wert.

An diese Verhaltensweisen halten sich alle unsere MitarbeiterInnen verpflichtend:

  1. Begrüßung & Verabschiedung

Uns ist wichtig, dass jedes Kind persönlich begrüßt und verabschiedet wird.

Es ist auch üblich, dass alle Eltern persönlich begrüßt und verabschiedet werden, wenn es möglich ist. Es ist uns ein besonderes Anliegen, dass die Kinder persönlich beim Personal abgegeben und abgeholt werden.

  1. Pflegesituationen
    • Toilettengang

Kinder, die alleine zur Toilette gehen, melden sich bei einer Fachkraft

  1. Kinder, die noch Hilfe benötigen, werden von den Mitarbeitern unterstützt, jedoch wird darauf geachtet, den Intimbereich des Kindes nicht zu berühren. Das Kind ist alleine in der Toilettenkabine, um seine Intimsphäre zu wahren. Die Begleitung durch Mitarbeiter ist nur auf eigenen Wunsch möglich. Kindergartenpflichtige Kinder sollten lernen, sich auch nach dem Stuhlgang alleine zu säubern, aber können bei Bedarf jederzeit um Hilfe bitten.
  • Wickeln

Gewickelt werden die Kinder von einer ihnen vertrauten, nach Möglichkeit selbst ausgewählten, Person in einer ruhigen Atmosphäre. Um auch hier die Intimsphäre zu wahren, wird jedes Kind einzeln und in einem geschützten Rahmen gewickelt.

  1. Trösten, Tragen, Kuscheln

Auf das Bedürfnis nach Körperkontakt wird in jeder Situation individuell eingegangen. Die Grenzen des Kindes werden unter allen Umständen eingehalten.

  1. Schlaf- und Ruhesituation
    • In der Kinderkrippe

In dem Schlafraum der Kinderkrippe hat jedes Kind sein eigenes Bett, sein eigenes Bettgewand und nach Bedarf ein Kuscheltier. Je nach Alter und Bedürfnissen begleiten wir die Kinder beim Einschlafen und bleiben die gesamte Zeit im Raum, bis das letzte Kind aufgewacht ist.

  • Im Kindergarten

In der Kindergartengruppe hat nach dem Mittagessen jedes Kind die Möglichkeit zur Ruhe zu kommen. Es werden Pölster und Decken zur Verfügung gestellt und verschiedene Rituale (Vorlesen, Hörspiel, Entspannungsmusik) angewandt.

  1. Freie Spielsituationen

Die Kinder entscheiden in freien Spielphasen selbstbestimmt was, wo, mit wem und wie lange sie spielen wollen. Kinder dürfen und sollen ihre Grenzen kennenlernen und verbalisieren können.

Im freien Spiel nehmen wir als pädagogische Fachkräfte stets einen beobachtenden Part ein. Bei Grenzüberschreitungen innerhalb des Spiels schreiten wir ein.

  1. Wasserspiele

Beim Planschen im Garten achten wir stets darauf, dass die Kinder Badebekleidung/Windel tragen und die Möglichkeit zum Rückzug oder Umziehen besteht. Außerdem ist uns wichtig, dass besonders in den Bring- und Abholzeiten die Intimsphäre der Kinder geschützt ist.

  1. Mahlzeiten
    • Jause

Die tägliche gleitende Jause ermöglicht es den Kindern selbstbestimmt zu entscheiden was, wann und wieviel sie essen wollen.

  • Mittagessen

Die Kinder haben die Möglichkeit sich selbst ihre Portion zu nehmen und demnach selbst zu entscheiden wieviel sie von der Speise essen möchten. Wir ermutigen die Kinder zum Probieren, jedoch wird kein Kind wird zum Essen gezwungen!

  1. Ausflüge und Unternehmungen

Besonders bei Veranstaltungen außerhalb des Hauses oder Ausflügen wollen wir die Sicherheit der Kinder gewährleisten.

Wir wiederholen die korrekten Verhaltensweisen im Straßenverkehr und achten auf einen angemessenen Personal-Kind-Schlüssel während der gesamten Zeit.

  1. Pädagogische Impulse

Beim Setzen von pädagogischen Impulsen stehen die Interessen der Kinder im Vordergrund. Jedes Kind entscheidet selbstbestimmt bei welchen Angeboten/Impulsen es teilnehmen möchte. Jedes Kind hat das Recht auf Partizipation.

 

  1. Umgang mit Medien

Wir achten beim Fotografieren, Filmen oder Berichten in der Öffentlichkeitsarbeit darauf die Würde und das Schutzbedürfnis der Kinder zu wahren.

  1. Datenschutz und Vertraulichkeit von Informationen und Gesprächsinhalten

Wir nehmen die Sorgen der Erziehungsberechtigten stets ernst. Persönliche Gespräche, bei denen private Themen ausgetauscht werden, sind diskret zu behandeln. Kind- und familienbezogene (private) Daten werden ausreichend geschützt und die Schweigepflicht eingehalten.